Personen aus dem Mittelstand können wieder prozessieren. Die Bundesversammlung hat in der Frühlingssession eine Revision der ZPO verabschiedet, mit der es für Personen aus dem Mittelstand etwas weniger unmöglich wird, einen Zivilprozess zu führen.
WeiterlesenLaut der Branchenumfrage der BILANZ zählt advo5 Rechtsanwälte zum wiederholten Mal zu den TOP-ANWALTSKANZLEIEN in der Schweiz. Dies wiederum im Haftpflichtrecht und im Privat- und Sozialversicherungsrecht. Das freut uns sehr. Mit unserem Know-How und unseren wertvollen Netzwerken werden wir uns weiterhin engagiert und innovativ für die Versicherten, Unfallopfer und Patienten einsetzen.
WeiterlesenAuch im Jahr 2020 hat es advo5 wieder unter die 20 besten Anwaltskanzleien in der Schweiz geschafft, wie dies einer aktuellen Umfrage der Zeitschrift «Bilanz» zu entnehmen ist!
WeiterlesenWird ein auf dem Bahnperron wartender Passagier von einer Drittperson auf das Gleis gestossen und dabei vom einfahrenden Zug erfasst, haftet die SBB. Dies entschied das Bundesgericht im Urteil vom 28. Mai 2019.
WeiterlesenRechtliche Grundlage einer solchen Haftung ist die sogenannte Werkeigentümerhaftung (Art. 58 Obligationenrecht). Demgemäss haftet der Eigentümer eines Werks für den Schaden, der insbesondere durch einen mangelhaften Unterhalt entsteht. Da auch Strassen und Wege als „Werke“ gelten, kommt die Werkeigentümerhaftung auch in Fällen vereister Flächen zur Anwendung. Allerdings heisst „vereist“ oder „schneebedeckt“ nicht in jedem Fall auch, dass eine Haftung besteht.
WeiterlesenDer Entscheid des Bundesgerichts 4A_576/2016 hat für Versicherte, Unfallopfer und Patienten schwerwiegende Konsequenzen: Für sie wird es in Zukunft sehr viel schwieriger sein, kostengünstig zum Beispiel die Frage zu klären, ob überhaupt eine Haftung gegeben sei.
WeiterlesenEine – nach der Zivilprozessordnung unzulässige – alternative objektive Klagehäufung liegt nur dann vor, wenn eine Teilklage (Art. 86 ZPO) mit einer objektiven Klagehäufung (Art. 90 ZPO) kombiniert wird.
Weiterlesenadvo5 Rechtsanwälte haben laut einer grossangelegten Umfrage in ihren drei Kerngebieten Haftpflichtrecht, Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht ausgezeichnete Noten erhalten und gehören laut einer Umfage der Zeitschriften Bilanz und Le Temps in allen drei Fachgebieten zu den 20 bestbewerteten Kanzleien der ganzen Schweiz.
WeiterlesenOb ein Werk im Sinne von Art. 58 Abs. 1 OR fehlerhaft angelegt oder mangelhaft unterhalten ist, hängt vom Zweck ab, den es zu erfüllen hat. An die genügende Sicherheit, welche eine öffentliche Strasse bei bestimmungsgemässem Gebrauch bieten muss, sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
WeiterlesenDas Kantonsgericht Zug hat einen wegweisenden Entscheid zum Haushaltschaden getroffen. Es hat die Bestimmung des Haushaltaufwandes nach den SAKE-Tabellen als massgeblich beurteilt und festgehalten, die Tabellen seien in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen und es könnten nicht einzelne Aufwandpositionen ausgeklammert oder gekürzt werden.
WeiterlesenÄrzte müssen die Behandlung von Patienten nur so weit dokumentieren, wie es aus medizinischer Sicht notwendig und üblich ist.
WeiterlesenWeil die vorsorgliche Beweisabnahme dem Geschädigten nicht bloss ermöglichen soll, seine Prozessaussichten abzuschätzen, sondern die vorsorgliche Beweisabnahme dazu dient, eine eigentliche Abklärung der Prozessaussichten vorzunehmen, kann die vorsorgliche Beweisabnahme eines medizinischen Gutachtens nicht deswegen verweigert werden, weil dem Gesuchsteller aufgrund zahlreicher bereits vorliegender medizinischer Berichte eine Abschätzung der Prozessaussichten möglich ...
WeiterlesenDas Zuger Kantonsgericht hat in einem Vorentscheid festgehalten, die Überwindbarkeitspraxis der Sozialversicherung komme im Haftpflichtrecht nicht zur Anwendung. Die Richter machten die Zürich Versicherung haftbar für die folgen einer HWS-Verletzung.
WeiterlesenDas Obergericht des Kantons Bern hat im Urteil ZK 12 22 HLH vom 31. Januar 2013 entschieden, dass die sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung für Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage (somatoforme Schmerzstörung, Schleudertrauma, Neurasthenie und weitere) im Haftpflichtrecht keine Geltung hat.
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