Unfall und Krankheit

Ihre Ansprüche hängen davon ab, ob Ihr Unfall auch die Voraussetzungen erfüllt, die von Gesetz und Rechtsprechung aufgestellt werden. Nicht alles, was Laien als Unfall einstufen, erfüllt den Unfallbegriff. Erwerbstätige sind bei Unfällen viel besser geschützt als bei Krankheitsfällen oder bei Ereignissen, die nicht den Unfallbegriff erfüllen. Sie können Taggeld verlangen, solange die Behandlung nötig ist, erhalten die Heilbehandlung bezahlt, ohne Selbstbehalte tragen zu müssen, und haben bei Dauerschäden Anspruch auf eine Integritätsentschädigung.

Ein Unfall liegt nach der Rechtsprechung beispielsweise vor:

  • wenn Sie nach einem Hechtsprung unglücklich landen und sich verletzen,

  • wenn Ihnen Ihr Gegner beim Grümpelturnier in die Beine grätscht, dass es Ihnen das Knie verdreht,

  • wenn Ihr Pferd beim Ausritt strauchelt und Sie sich beim Sturz verletzen,

  • wenn Sie auf eine Nussschale im Nussbrot beissen und ihr Zahn abbricht,

  • wenn Sie eine Zecke oder eine Biene sticht und sie erkranken.

Kein Unfall wird anerkannt:

  • wenn Sie sich bei einer Vollbremsung mit dem Auto oder beim Überfahren einer Schwelle verletzen,

  • wenn Sie sich bei einer harten Landung des Flugzeugs verletzen,

  • wenn Ihnen der Arzt die Schulter einrenkt und dabei den Arm bricht,

  • wenn Sie einen Purzelbaum machen und nachher an Nackenschmerzen leiden,

  • wenn Sie auf einer Buckelpiste in einer Mulde zusammengestaucht werden und eine Discushernie erleiden, ohne zu stürzen.

Zu prüfen ist auch immer, ob eine unfallähnliche Körperverletzung vorliegt, vgl. die Listenverletzungen in Art. 6 Abs. 2 UVG:

  • Knochenbrüche;

  • Verrenkungen von Gelenken;

  • Meniskusrisse;

  • Muskelrisse;

  • Muskelzerrungen;

  • Sehnenrisse;

  • Bandläsionen;

  • Trommelfellverletzungen.

Die Aufzählung ist abschliessend. Keine Listenverletzungen sind Discushernien, Lumbago, ähnliche Strukturen wie der Meniskus in Schulter und Hüfte, ein Riss in der Hüftgelenkspfanne. Ein Rotatorenmanschettenriss kann eine Listenverletzung sein, der Fall muss aber genau geprüft und richtig angemeldet werden. 

 

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