Welche Versicherung bezahlt was?

Eine gute Beratung gibt Ihnen rasch Antwort auf Fragen wie folgende:

  • Wie bin ich überhaupt versichert?

  • Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt?

  • Soll ich Strafantrag stellen? Bis wann kann ich das tun?

  • Was muss ich sofort unternehmen? Wem den Schaden melden?

  • Welche Versicherung bezahlt den Lohnausfall und wie lange?

  • Wie verhindere ich, dass meine Ansprüche verjähren?

Für solche Fragen sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Wir widmen uns Ihren Anliegen mit Aufmerksamkeit, Umsicht und Engagement. Wir entlasten Sie und finden für Sie die beste Lösung.

UVG – Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers

Für Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg sind Sie immer über die Arbeitgeberfirma versichert, mag das Pensum noch so klein sein. Bei Freizeitunfällen sind Sie nur versichert, wenn das Pensum mindestens acht Stunden pro Woche beträgt. Die Unfallversicherung deckt Lohnausfall, Heilungskosten und bezahlt bei bleibenden Schäden eine Integritätsentschädigung.

MFH – Die (Motorfahrzeug-)Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, sei es als Fussgängerin, Mitfahrer oder Lenkerin, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den gesamten Schaden ersetzen. Neben dem Lohnausfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Ihre Einschränkungen in der Hausarbeit, ungedeckte Heilungskosten, eine Genugtuung und die Anwaltskosten.

KVG – Ihre Krankenkasse

Krankenkassen zahlen bei Unfällen nur, wenn keine Unfallversicherung besteht, etwa bei Hausfrauen und Studenten, die nirgends angestellt sind. Konsultieren Sie die Police Ihrer Krankenkasse: Bei Unfällen ist oft ein Invaliditätskapital mitversichert. Und viele Krankenkassen haben für Schadenersatzansprüche und Streitigkeiten um Versicherungsleistungen eine Rechtsschutzversicherung eingeschlossen.

IV – Die Versicherung für Langzeitfolgen und Umschulung

Bei der Invalidenversicherung (IV) müssen Sie sich anmelden, wenn Sie sechs Monate arbeitsunfähig sind oder Unterstützung in beruflicher Hinsicht brauchen. Die IV kann Ihnen helfen, dass Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Lassen Sie sich vor der Anmeldung beraten.

PK – Die berufliche Vorsorge

Über die Pensionskasse Ihres Betriebes sind Sie für Invalidität oder als Hinterlassene versichert. Die Pensionskasse richtet sich meistens nach dem Entscheid der IV. Der Schutz bei Invalidität ist allerdings oft besser als in der IV: Viele Kassen gewähren Renten bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Die Praxis zeigt aber: Oft berechnen die Pensionskassen die Renten zu tief. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.

KTG – Die Krankentaggeldversicherung

Die Versicherung des Lohnes im Krankheitsfall ist nicht obligatorisch. Doch die meisten Arbeitgeber haben eine „Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung“ für ihre Mitarbeitenden abgeschlossen. Sind Sie als Arbeitnehmer in einer solchen Versicherung und kündigt Ihnen der Arbeitgeber den Job, können Sie von der Kollektiv- in die Einzel-Krankentaggeld-Versicherung übertreten, ohne dass eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Auf diese Möglichkeit muss Sie der Arbeitgeber bei Austritt aufmerksam machen. Sie können auch privat eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen, zum Beispiel als selbständig Erwerbender oder auch als Nicht-Erwerbstätiger (z.B. als Hausmann oder Studentin). Die Prämien für Einzelversicherungen sind aber wesentlich höher und die Versicherung kann Ihnen wegen gesundheitlichen Risiken die Aufnahme verweigern oder Vorbehalte machen (d.h. Leistungen bei bestimmten Erkrankungen ausschliessen).

AI – Die Autoinsassenversicherung

Bei Autounfällen besteht für die Mitfahrer in einem Unfallfahrzeug oft eine Insassenversicherung. Neben Heilungskosten und Taggeld umfassen diese Policen häufig ein Invaliditätskapital. Achtung: Diese Ansprüche verjähren oft schon zwei Jahre nach dem Unfalltag.

UV – Die private Unfallversicherung

Wer nicht erwerbstätig oder selbständig erwerbend ist, hat häufig eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dieser Versicherung muss der Unfall sofort gemeldet werden, auch wenn eine Leistung wie ein Invaliditätskapital erst viel später fällig wird. Hier gilt meist eine zweijährige Verjährungsfrist ab dem Unfalltag.

LV – Die Lebensversicherung

Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger an, können Sie meist von einer Prämienbefreiung profitieren. Bei Invalidität sind meist Renten oder ein Kapital versichert.

KV – Die Krankenzusatzversicherung

Zu der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse können zusätzliche Leistungen versichert werden, zum Beispiel eine Kapitalauszahlung bei unfallbedingter Invalidität.

RSV – Die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten von Streitfällen ab. Schadenersatzansprüche und Versicherungsstreitigkeiten sind in den meisten Policen versichert. Auch die Kosten von Gutachten werden finanziert. Viele sind über ihre Krankenkasse, die Hausratpolice oder den Berufsverband versichert, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Konsultieren Sie Ihr Versicherungsportefeuille.

OHG – Die staatliche Opferhilfe

Die Opferhilfe ist eine staatlich finanzierte Institution zur Unterstützung von Unfallopfern und Patienten. Sie steht Opfern von Straftaten zur Seite, leistet Soforthilfe, bietet Beratung und bezahlt Entschädigung und Genugtuung.

 

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