Honorar und Gerichtskosten

Grundsätzlich müssen Sie als unser Klient, unsere Klientin für das Anwaltshonorar aufkommen. Die Kosten sollten Sie aber nicht davon abhalten, unseren Rat einzuholen.

Sehr oft verfügen unsere Klienten über eine Rechtsschutzversicherung, welche ihnen das Kostenrisiko abnimmt. Viele unserer Klienten sind sich nicht bewusst, dass sie eine Rechtsschutzdeckung haben. Wir helfen Ihnen, das rasch herauszufinden. Die Deckung ist oft im Kleingedruckten von Krankenkassenreglementen, von Hausratpolicen oder im Kleingedruckten von beruflichen Organisationen versteckt. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund haben, brauchen Sie sich auch um allfällige Kosten für Gutachten und Arztberichte weniger Sorgen zu machen.

Geht es um Schadenersatzansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung (etwa nach einem Verkehrsunfall oder einer ärztlichen Fehlbehandlung), muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen. Ausnahmen gibt es nur bei bestrittener und nicht durchsetzbarer Haftung, oder wenn keine volle Haftung beweisbar ist.

Beratungsmandate

Für Beratungsmandate bemisst sich das Anwaltshonorar nach individueller Vereinbarung. Abgerechnet wird nach Aufwand und Komplexität der Angelegenheit und nach der Höhe des erstrittenen Schadenersatzes.

Prozesse

Für Prozesse ist das Honorar in den Gebührenverordnungen von Bund und Kantonen festgelegt. Die Höhe des Honorars und der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert. Ergänzend kommt die individuelle Mandatsvereinbarung zum Tragen.

Im Prozess gilt die allgemeine Regel: Bezahlt wird nach dem Obsiegen und Unterliegen. Wenn Sie den Prozess gewinnen, erhalten Sie neben dem erstrittenen Betrag eine Prozessentschädigung an die eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten (Gerichtsgebühr, Gutachtenskosten, Kosten des Beweisverfahrens) trägt die unterliegende Gegenpartei. Die Rechtsschutzversicherung deckt neben den Gerichtskosten und den Kosten gerichtlicher Gutachten auch eine allfällige Prozessentschädigung an die Gegenpartei.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand haben. Geht es um hohe Schadenersatzsummen, kann ein Prozessfinanzierer beigezogen werden, der das Risiko gegen eine entsprechende Prämie übernimmt. Wir kennen die Institute und haben die nötigen Kontakte.

 

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