Gutheissendes Urteil für eine Geschädigte mit HWS-Distorsion

27. März 2025

Franziska Meister (Name geändert) hatte einen anspruchsvollen Job in der Baubranche und ein entsprechend gutes Salär. Als sie 2015 unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und sich eine Distorsion der Halswirbelsäule zuzog, nahm ihr Leben eine Wende zum Schlechten. Die Unfallsymptomatik mit reduzierter Hirnleistung, schneller Ermüdbarkeit und täglichen Schmerzen führte dazu, dass sie ihren geliebten Beruf nur noch in einem Teilpensum ausüben konnte. Dank einem fürsorglichen Vorgesetzen verlor sie ihre Stelle nicht. Die Beschwerden nahmen jedoch nicht ab und irgendwann sprach ihr die Invalidenversicherung eine Viertelsrente zu. Die Baloise, als involvierte Haftpflichtversicherung, prüfte den Fall und bot 2019 eine Gesamtentschädigung inklusive Anwaltskosten im Betrag von CHF 42'500 an. Das Angebot sei grosszügig und entgegenkommend, schrieb die Baloise. Die Geschädigte fasste das Angebot aber vielmehr als Hohn auf und klagte mit Unterstützung ihres Anwalts von advo5 gegen die Baloise. Das zuständige Gericht hiess vom eingeklagten Betrag von rund CHF 506'000 den Betrag von CHF 498'000 gut. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Versicherungswirtschaft nicht mehr bereit ist, HWS-Geschädigte aussergerichtlich angemessen zu entschädigen. 

(Urteil Handelsgericht Zürich, Geschäfts-Nr.: HG220060-O)

Frank Goecke
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