Unzählige IV-Urteile basieren auf möglicherweise fehlerhaften Gutachten einer inzwischen nicht mehr aktiven Gutachterfirma. Obwohl die Mängel von einer Bundeskommission bestätigt wurden, werden Gerichtsverfahren oft nicht neu aufgerollt. Anwältin Bettina Umhang kritisiert das scharf.
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