Wer weniger als 100'000 Franken verdient, hat schlechte Chancen, eine Rente der IV zu erhalten. Was da falsch läuft, zeigt ein Gutachten im Auftrag der Coop-Rechtschutzversicherung.
Nur wer in einer zumutbaren Tätigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen eine Lohneinbusse von mindestens 40 % erleidet, hat Anspruch auf eine IV Rente. Schon die Hürde für die Zumutbarkeit ist sehr hoch gesetzt – es gibt fast nichts, was nicht mehr zumutbar ist. Der Begriff des «ausgeglichenen Arbeitsmarktes» ist durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis schleichend zu einem Phantasiegebilde verschärft worden, bei der auch dauerhafte Veränderungen der realen Arbeitsmarktverhältnisse zu Lasten der Versicherten nicht mehr berücksichtigt werden. Dabei wäre der Begriff nur dafür gedacht gewesen, konjunkturelle Schwankungen auszublenden. Damit aber nicht genug: Auf dem Phantasie-Arbeitsmarkt können auch Phantasie-Löhne verdient werden. Eine ungelernte Person kann in einer leichten und wechselbelastenden Tätigkeit 54'681 Franken (Frauen) und 67'767 Franken (Männer) verdienen. Die Zahlen gelten für 2018. Kein Wunder, dass Versicherte aus einer Niedriglohn-Tätigkeit nicht selten den Bescheid erhalten, sie könnten mit der gesundheitlichen Einschränkung mehr verdienen als ohne. «Schuld» dafür ist die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE). Das Bundesamt für Statistik sagt zwar schon seit Jahren, dass die Tabellen nicht dafür geeignet sind, Invaliditätsgrade zu berechnen. Verwaltung und Gerichte stellen sich allerdings taub – zu gut passt die Statistik, um die IV-Kasse zu sanieren. Das Gutachten «Nutzung Tabellenmedianlöhne LSE zur Bestimmung der Vergleichslöhne bei der IV-Rentenbemessung» erstellt von lic. rer. soc. Jürg Guggisberg vom Büro BASS AG zeigt nun auf, dass gesundheitlich angeschlagene Personen im richtigen Leben rund 10-15 % weniger verdienen, auch wenn sie eine Stelle finden. Das sind rund 1'000 Franken pro Monat. Die Verzerrung führt dazu, dass Massnahmen für die berufliche Eingliederung oder Rentenansprüche reduziert oder ganz verweigert werden. Betroffen sind die unteren und mittleren Einkommen. Das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein. advo5 hat schon die ersten Beschwerden auf der Basis des Gutachtens eingereicht und wir setzen uns auch dafür ein, dass die Bestimmungen der IV korrigiert werden.